Ein Großaufgebot von Polizei und Feuerwehr in Duisburg ist am Donnerstag, 18. Juni, um 17.30 Uhr zum Rhein ausgerückt. Unter anderem waren mehrere Boote und ein Hubschrauber im Einsatz. Der Grund: Im Bereich der Rheinorange, direkt am Hafen, hatte eine Zeugin einen Mann trotz der Lebensgefahr und des Badeverbots schwimmend im Wasser gesehen.

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Gegen 17.45 Uhr stieg er nach Angaben der Zeugin aus dem Wasser und ging zum Auto. Die Polizei konnte ihn vor Ort aber noch abfangen. Es handelte sich um einen 52 Jahre alten Gelsenkirchener. Er gab an, aufgrund der Hitze im Rhein gebadet zu haben. Die Polizei klärte ihn über die tödlichen Gefahren auf und schrieb eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Tödliche Gefahren: Polizei in Duisburg warnt eindringlich vor Baden im Rhein
Sie warnt aufgrund des aktuellen Vorfalls und angesichts der zu erwartenden hohen Temperaturen in diesen Tagen noch einmal eindringlich davor, im Rhein zu baden. Die starken Strömungen und Wirbel, die unter der Wasseroberfläche entstehen, können demnach selbst geübte Schwimmer binnen Sekunden in Lebensgefahr bringen.
Dies gilt auch für den massiven Schiffssog. Vorbeifahrende Frachtschiffe erzeugen enorme Wasserbewegungen. Das Wasser wird zunächst vom Ufer weggezogen und schlägt anschließend mit großer Wucht zurück. Menschen können dadurch in die Fahrrinne gerissen werden – erst recht an Stellen wie der Rheinorange. Durch den Duisburger Hafen, den größten Binnenhafen der Welt, sind dort, wo die Ruhr in den Rhein mündet, besonders viele große Schiffe unterwegs.
Dieser Bereich bei Rheinkilometer 780 gehört zu einer Zone in Duisburg, in der das Baden wegen der vielen Hafen- und Industrieanlagen bereits seit 1972 für 75 Prozent des Uferverlaufs verboten ist. Sie reicht links- und rechtsrheinisch von Kilometer 769,3 bis 794,6 – etwa vom Hüttenwerk Krupp Mannesmann (HKM) im Süden bis hinter die Walsumer Fähre im Norden.
Bußgelder drohen bei Badeverstößen
In diesem Abschnitt ist die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) beziehungsweise der Generaldirektion Wasserstraßen (GDWS) für die Verfolgung von Badeverstößen und damit auch für Verfahren zuständig, die laut GDWS mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro enden können. Dies gilt auch für insgesamt sieben Ordnungswidrigkeitenanzeigen, die die alarmierte Polizei am 30. Mai 2026 am Alsumer Steig zwischen Rheinkilometer 788 und 789 im Duisburger Norden verhängte. Dort waren Väter mit ihren acht und elf Jahre alten Kindern, ein polizeibekannter Teenager (13) sowie vier weitere Erwachsene ins Wasser gegangen (wir berichteten).
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Die Stadt Duisburg hat zum 6. September 2025 per Dringlichkeitsbeschluss durch Oberbürgermeister Sören Link ein ergänzendes Badeverbot für den Rhein erlassen und kündigte Bußgelder bis zu 1000 Euro bei Verstößen in ihren Zuständigkeitsbereichen an. Die ordnungsbehördliche Verordnung gilt überall dort im Fluss, wo das Baden bislang noch nicht durch die Verordnung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung verboten war.






