Der Vorfall hat Kopfschütteln und Diskussionen ausgelöst: Zwei offenbar unbelehrbare Väter haben mit ihren Kindern, gerade mal acht und elf Jahre alt, am Samstagabend, 30. Mai, am Alsumer Steig bei Duisburg-Marxloh trotz der tödlichen Gefahr und des Badeverbots im Rhein gebadet (wir berichteten). Wie die Redaktion jetzt aus zuverlässiger Quelle erfuhr, traf die alarmierte Polizei vor Ort zudem auf einen 13-Jährigen in nasser Badekleidung, der schon mehrfach gegen Recht und Gesetz verstoßen hat.

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Demnach ist der noch strafunmündige Teenager in der Vergangenheit bereits wegen Körperverletzungen, Bedrohung und Raub in Erscheinung getreten. Die Einsatzkräfte informierten die Mutter des Jugendlichen über den Vorfall. Nach Informationen der Redaktion gehört er zu einem libanesischen Familien-Clan, der der Polizei ebenfalls einschlägig bekannt ist. Am Rhein soll der 13-Jährige zwar das Badeverbot ignoriert, sich aber ansonsten unauffällig verhalten haben.

Anzeigen und Platzverweise: Unbelehrbare Väter gehen mit ihren Kindern im tödlichen Rhein baden

Die Männer, die mit den jüngeren Kindern ins Wasser gegangen waren, hatten sich nach Eintreffen der Beamten dagegen völlig uneinsichtig gezeigt und die Lebensgefahr verharmlost, die vom tückischen Fluss ausgeht. Zur Erinnerung: Genau an der Stelle wurden vor rund fünf Jahren drei Mädchen im Alter von 13, 14 und 17 Jahren von der Strömung erfasst und ertranken.

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Die beiden Väter, die trotz eindringlicher Belehrung kein Unrechtsbewusstsein zeigten, mussten mit ihren Sprösslingen nach Platzverweisen den Bereich verlassen und bekamen Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Außerdem wurde das Jugendamt informiert.

Zahlreiche Schilder machen auf Badeverbot aufmerksam

Am Rhein in Duisburg stehen zahlreiche Schilder, die in mehreren Sprachen auf das Badeverbot aufmerksam machen. Die beiden Väter mit den acht und elf Jahre alten Kindern haben Migrationshintergrund, sind aber der deutschen Sprache mächtig. Dies gilt auch für drei weitere Männer, die am Samstagabend im Rhein badeten.

Sie hatten sich gegenüber der Polizei aber einsichtig gezeigt – ebenso wie ein weiterer Erwachsener mit deutscher Staatsangehörigkeit, der ins Wasser gegangen war. Alle vier Männer durften zwar nicht mehr im Rhein baden, aber vor Ort bleiben. Trotzdem müssen auch sie sich mit Ordnungswidrigkeitsanzeigen auseinandersetzen, die laut Polizei Bußgelder bis zu 1000 Euro nach sich ziehen. (dwi)