Über sommerwarme Tage und Abende in Duisburg freuen sich viele Menschen. Entsprechend viel ist los an den Seen und in den Parks. Besonders beliebt sind die öffentlichen Grillplätze etwa im Meidericher Stadtpark oder am Uettelsheimer See. Doch längst nicht alle Sonnenanbeter halten sich an die Regeln. Deshalb hat die Stadt Duisburg am Pfingstwochenende, von Samstag bis einschließlich Montag, „umfangreiche Schwerpunktkontrollen zum Grillverbot“ an den Seen und in den Parks durchgeführt.

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Die Kontrollschwerpunkte waren am Toeppersee, wo Anwohner an Pfingsten erneut einen regelrechten Besucheransturm und seine Folgen beklagten. Außerdem am Uettelsheimer See, im Meidericher Stadtpark und an der Masurenallee an der Sechs-Seen-Platte.

Die Einsatzkräfte des Ordnungsamtes wollten Brände verhindern, Grillverbote und Verkehrsregeln durchsetzen und die Menschen präventiv über Grillregeln, die richtige Müllentsorgung und über Verkehrsregeln und Parkverbote aufklären.

Grillen im Park künftig nur noch nach Buchung möglich

Derzeit wird ein neues Grillkonzept erarbeitet, das der Stadtrat am 4. Mai beschlossen hat. Das Konzept sieht vor, dass es in den Grillzonen dann abgezählte Plätze und ein digitales Buchungssystem gibt. Zukünftig darf dort nur noch nach vorheriger Buchung und gegen Gebühr ein Grill aufgestellt werden.

„Durch die Beschränkung der aufzustellenden Grills soll die Belastung der Anlieger und anderer Nutzergruppen in den Parks, beispielsweise durch Parkverstöße, Rauch und Müll, reduziert werden“, erläutert Stadtsprecher Sebastian Hiedels im Gespräch mit unserer Redaktion. Der zuständige Ordnungsdezernent, Michael Rüscher, legt sich noch nicht auf ein konkretes Datum für das neue Grillkonzept fest.

Schwerpunktkontrollen an Seen und in Parks: Die Stadt Duisburg zieht ihre Bilanz von Pfingsten

An den drei Kontrolltagen am Pfingstwochenende sprachen die Einsatzkräfte 58 Verwarnungsgelder aus – davon 32 wegen wilden Grillens und zwölf wegen Rauchens auf Kinderspielplätzen. Bei weiteren Verstößen ging es um unerlaubtes Autofahren im Park, um Lärm und „unsachgemäße Müllentsorgung“.

An sommerwarmen Tagen herrscht viel Andrang an Duisburgs Seen und in den Parks – wie hier am 1. Mai am Toeppersee.
An sommerwarmen Tagen herrscht viel Andrang an Duisburgs Seen und in den Parks – wie hier am 1. Mai am Toeppersee.© FUNKE Foto Services | Tobias Stern

Außerdem wurden zehn Ordnungswidrigkeitenanzeigen geschrieben, weil die Betroffenen außerhalb von öffentlichen Grillzonen ihren Grill angefeuert haben und weil sie ein offenes Feuer im Landschaftsschutzgebiet angezündet haben. Die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führten 290 präventive Aufklärungsgespräche durch, und die Kontrolleure der Verkehrsüberwachung verteilten 284 Knöllchen an Falschparker.

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„Durch die hohe Präsenz der Einsatzkräfte konnten zahlreiche weitere Verstöße bereits im Vorfeld verhindert und gefährliche Situationen vermieden werden“, ergänzt die Stadt Duisburg und betont: „Der Einsatz verlief an allen Tagen ohne besondere Vorkommnisse.“ Die Schwerpunktkontrollen seien „bei der Bevölkerung erneut überwiegend auf positive Resonanz“ gestoßen.

Nur in öffentlichen Grillzonen ist das Grillen erlaubt, wie hier im Meidericher Stadtpark. Wenn aber der Deutsche Wetterdienst eine hohe Brandgefahr ermittelt, dürfen auch auf solchen Grillwiesen keine Würstchen mehr gebrutzelt werden.
Nur in öffentlichen Grillzonen ist das Grillen erlaubt, wie hier im Meidericher Stadtpark. Wenn aber der Deutsche Wetterdienst eine hohe Brandgefahr ermittelt, dürfen auch auf solchen Grillwiesen keine Würstchen mehr gebrutzelt werden.© FUNKE Foto Services | Christoph Wojtyczka

Das Ordnungsamt kündigt an, solche Kontrollen an Seen und in Parks auch in Zukunft bei sommerwarmen Tagen und Abenden durchzuführen.

Grillverbot und der Graslandfeuerindex

Bei besonders hoher Brandgefahr ist selbst an öffentlichen Grillplätzen das Grillen verboten. Der sogenannte Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes zeigt die Brandgefahr an und reagiert damit auf trockenes Wetter und hohe Temperaturen.

Er hat fünf Stufen und für Stufe vier („hohe Gefahr“) und Stufe fünf („sehr hohe Gefahr“) gilt ein automatisches Grillverbot in allen öffentlichen Grillzonen.

Zusätzlich gilt seit 2025 in Duisburg ab der Stufe vier ein Shisha-Verbot. Diese mit Kohle befeuerten Wasserpfeifen dürfen nicht mehr in Parks oder an anderen öffentlichen Plätzen und Wegen geraucht werden. Abseits der erlaubten Grillplätze ist das Grillen an öffentlichen Flächen immer verboten.

Aktuell sagt der Deutsche Wetterdienst die Stufe vier für diesen Donnerstag und Freitag vorher. Diese Prognosen können sich aber noch ändern. Der Graslandfeuerindex ist abrufbar auf www.dwd.de.

Im Wald und in Waldnähe gilt ein „absolutes Grill- und Feuerverbot“ und vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt ein Rauchverbot. Verstöße können eine Geldbuße zwischen 1000 und 25.000 Euro bedeuten.

Weitere Infos zum Grillen und zur Waldbrandgefahr gibt es auf www.duisburg.de/grillen.