Wie die Stadt Bottrop mitteilt, war die Gewerbeabteilung des Ordnungsamts am Dienstag in eine größere Kontrollaktion involviert. Gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) kontrollierte man im Stadtgebiet insgesamt dreizehn Kioske. Das Ziel der Aktion? „Im Fokus stand die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, insbesondere im Hinblick auf den Verkauf von sogenannten Vapes an Minderjährige“, heißt es schriftlich.

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Während der Aktion wurde deshalb eine minderjährige Testkäuferin eingesetzt. Sie sollte versuchen, E-Zigaretten käuflich zu erwerben. Und war dabei gleich mehrere Male erfolgreich. An insgesamt fünf Kiosken wurden der jungen Frau E-Zigaretten ausgehändigt. Und das, obwohl sie – so die Stadtverwaltung – ihren Personalausweis vorgezeigt hatte, „aus dem zweifelsfrei hervorging, dass sie noch nicht volljährig ist.“
Leiter des Ordnungsamtes: „Das ist nicht hinnehmbar und wird von uns konsequent verfolgt.“
Das hätte nicht sein dürfen, denn: „Die Abgabe von E-Zigaretten an Personen unter 18 Jahren ist gesetzlich verboten.“ Michael Althammer, Leiter des Ordnungsamts, erklärt: „Nikotin kann insbesondere bei jungen Menschen die körperliche Entwicklung und die Gehirnreifung beeinträchtigen und frühzeitig zu Abhängigkeit führen.“ Wohl auch deshalb betont er, dass der Jugendschutz kein Verwaltungsakt sei, sondern dem wirksamen Schutz der Gesundheit diene.
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Althammer weiter: „Wer Vapes an Minderjährige verkauft – selbst nach Vorlage eines Ausweises, der die Minderjährigkeit eindeutig belegt –, missachtet bewusst den gesetzlichen Jugendschutz. Das ist nicht hinnehmbar und wird von uns konsequent verfolgt“. Die betroffenen Kioske müssen nun mit Bußgeldern rechnen, die bis zu 50.000 Euro betragen können.
In allen Fällen würden nun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, heißt es. Zudem kündigt die Stadt an: „Das Ordnungsamt wird auch künftig unangekündigte Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nachhaltig sicherzustellen.“




