Das Hauptzollamt Dortmund und die Bottroper Gewerbeaufsicht haben eine Kontrolle in fünf Kiosken durchgeführt. Ziel der Maßnahme war es sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf Preisangaben, das Gaststättenrecht, den Nichtraucherschutz, der Jugendschutz und das Tabakerzeugnisgesetz, eingehalten werden.

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Dabei wurden folgende Verstöße festgestellt: Fünf Verstöße gegen die Preisangabenverordnung, ein Verstoß gegen das Gaststättengesetz, ein Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz und ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz.

In allen Fällen werden gegen die Gewerbetreibenden ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Den Gewerbetreibenden erwartet ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro

Zudem wurden in einem der Kioske insgesamt 112 Dosen „Snus“ sichergestellt. Diese Waren sind nicht erlaubt, da das Tabakerzeugnisgesetz das Inverkehrbringen von Tabakerzeugnissen zum oralen Gebrauch verbietet. Auch wenn nikotinhaltige Pouches keinen Tabak enthalten, dürfen sie gemäß der Novel-Food-Verordnung nicht in den Verkehr gebracht werden. In diesem Fall erwartet den Gewerbetreibenden ein Strafverfahren.

Der Zoll stellte in mehreren Kiosken illegale E-Zigaretten (“Vapes“) sicher. In einem Gewerbebetrieb wurden Vapes mit gefälschten Steuerzeichen vorgefunden. Den Betreibern erwarten hier Strafverfahren aufgrund von Steuerstraftaten sowie der Fälschung von Steuerzeichen.

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Die Gewerbeabteilung wird auch weiterhin in enger Zusammenarbeit mit dem Zoll tätig werden, um sicherzustellen, dass alle geltenden Vorschriften eingehalten werden. Das Ziel ist es, illegalen Praktiken entgegenzuwirken und für einen fairen und sicheren Betrieb in den Kiosken zu sorgen.