Die Vogelgrippe ist auch in NRW weiter auf dem Vormarsch. Nachdem in einem Geflügelbetrieb in Rees 19.000 Tiere getötet werden müssen, geht bei Landwirten die Sorge um vor weiteren Ausbrüchen. In einigen Gebieten im Kreis Wesel wurde bereits eine Stallpflicht erlassen. NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) sprach sich bislang aber gegen eine flächendeckende Stallpflicht aus. Währenddessen wurde das Virus bereits bei toten Wildvögeln in der Region nachgewiesen.

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Wo liegt aktuell der Schwerpunkt in NRW? Und wie viele Tiere sind betroffen?

Ende September mussten in einem Legehennenbetrieb im Kreis Paderborn rund 10.000 Tieren getötet werden, da das Virus dort ausgebrochen war. In der vergangenen Woche dann der Fall in Rees im Kreis Kleve. Damit sind bereit rund 30.000 Nutztiere betroffen.

Wie ein Sprecher des NRW-Landwirtschaftsministeriums versichert, habe man alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Auch die betroffenen Kreise hätten Sperrzonen rund um die betroffenen Betriebe mit strengen Schutzauflagen für Geflügelhaltungen erlassen.

Bei Wildvögeln habe das Land derzeit ein halbes Dutzend gemeldete Fälle in mehreren Kommunen in NRW. In diesem Jahr seien besonders Kraniche betroffen, die wohl von ihrem Weiterflug in südliche Winterrastgebiete an der Tierseuche erkranken, so der Sprecher.

„Vogelgrippe“ und „Geflügelpest“ – was ist der Unterschied?

Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, erklärt die Begriffe auf einer Infoseite. Demnach sei mit „Geflügelpest“ eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln gemeint, unter der besonders Hühner und Puten leiden. Diese wird von Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 ausgelöst.

Der Begriff „Vogelgrippe“ bleibe etwas unscharf, heißt es weiter. Meist aber beschreibe man damit in der Öffentlichkeit Infektionen von Vögeln mit dem gefährlichen H5N1-Virus aus Asien, das in Europa vor fast zwanzig Jahren erstmals nachgewiesen wurde und nun weltweit verbreitet ist.

Die Vogelgrippe

Mit der Vogelgrippe wird eine Viruserkrankung von Vögeln beschrieben, die durch das Influenza-A-Virus H5N1 ausgelöst wird. Sie ist eine anzeigepflichtige Krankheit, die bei Wildvögeln und in Gefangenschaft lebenden Tieren auftritt. Um eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wird die Krankheit mit verschiedenen Maßnahmen bekämpft, wie dem Einrichten von Sperrzonen, Stallpflichten, Beobachtung von Wildvögeln und schließlich Tötungen von ganzen Beständen.

Von Tier zu Tier wird das Virus meist über die Atemwege und durch Ausscheidungen übertragen. Weit verbreitet ist H5N1 sowie ähnliche Viren vor allem unter Wasservögeln. In der Wissenschaft wird aktuell noch darüber gestritten, ob Zugvögel oder industrielle Geflügelbestände für die meisten Ausbrüche verantwortlich sind.

Bei Hausgeflügel ist die Sterblichkeitsrate bei Infektionen sehr hoch, fast jedes Tier stirbt an der Krankheit. Unter wildlebenden Wasservögeln scheint es weniger schwere Erkrankungen zu geben.

In Einzelfällen gab es bereits Übertragungen auf Säugetiere. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) ist die Übertragung auf den Menschen schwer, kann aber eine schwere Erkrankung auslösen. Eine Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bislang nicht nachgewiesen.

Kann ich jetzt noch Geflügel aus der Region bedenkenlos essen?

Die Landwirtschaftskammer NRW gibt hier Entwarnung: „Geflügel, das in den Handel gelangt, stammt grundsätzlich aus amtlich kontrollierten und seuchenfreien Beständen“, versichert eine Sprecherin. Vor jeder Schlachtung finde eine amtliche Lebendtierbeschau statt, die von unabhängigen Tierärztinnen und Tierärzten der Veterinärämter durchgeführt werde. Tiere, die Anzeichen einer Erkrankung zeigen, werden nicht zur Schlachtung zugelassen. „Verbraucherinnen und Verbraucher können sich daher darauf verlassen, dass Gänse, Hühner und anderes Geflügel im Handel sicher und unbedenklich sind“, so die Sprecherin.

Beim Einkauf oder Verzehr von Geflügelprodukten müsse man daher auch nichts Besonderes beachten. „Das Seuchenmonitoring in Deutschland funktioniert sehr zuverlässig – bedenkliche Produkte gelangen nicht in den Handel“, sagt die Sprecherin weiter.

Aus dem Landwirtschaftsministerium kommt zudem der Hinweis: Da das Virus hitzeempfindlich ist, seien durcherhitzte Lebensmittel generell unbedenklich.

Wird die Martins- und Weihnachtsgans jetzt teurer?

Aktuell bestehe, was die Preisentwicklung angeht, kein Grund zur Sorge, so die Sprecherin der Landwirtschaftskammer. Nur 20 Prozent der Gänse stamme aus Deutschland, der Großteil werde also importiert. In Nordrhein-Westfalen seien zudem bisher keine Gänsehaltungen von der Geflügelpest betroffen, sodass das Angebot derzeit nicht beeinträchtigt sei.

Darf man Vögel im Garten jetzt noch füttern?

Ja, Gartenvögel zu füttern ist unbedenklich, wie der Umweltverband BUND schreibt. Denn Singvögel gelten als nicht gefährdet durch das Virus. Dabei wird jedoch ein Futtersilo empfohlen, damit das Futter nicht durch Ausscheidungen der Tiere verunreinigt wird.

Das Füttern von Wasservögeln, wie Enten, ist zwar sowieso in den meisten Kommunen verboten, aktuell schadet es den Tieren aber umso mehr. Werden durch Futter viele Tiere angelockt, könne die Krankheit schneller übertragen werden, warnt der BUND.

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Was ist zu tun, wenn man ein erkranktes oder totes Tier findet?

Das NRW-Landwirtschaftsministerium bittet darum, Funde von verendeten Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt zu melden. Verendete oder krank erscheinende Tiere sollen außerdem nicht berührt, eingesammelt oder selbst vom Fundort weggebracht werden, so ein Sprecher. Ein besonderes Risiko für die Allgemeinbevölkerung bei der Geflügelpest bestehe jedoch nicht.

Werden Landwirte entschädigt, wenn ihr Bestand getötet werden muss?

Die Tierseuchenkasse NRW leistet eine Entschädigung an den betroffenen Halter, wenn ein Bestand getötet werden muss und Tiere an der Krankheit sterben, so der Ministeriumssprecher. Den rechtlichen Rahmen dazu gibt das Tiergesundheitsgesetz vor. In der Regel übernehme das Land NRW anteilig die Kosten.