Gericht
Hartz-IV-Empfänger können Lebensversicherung schützen
Mainz. . Jobcenter können von Langzeitarbeitslosen nicht zwingend verlangen, dass sie ihre Lebensversicherung verwerten, bevor sie Sozialleistungen beziehen können. Das hat das Sozialgericht Mainz entschieden. Wird ein “Verwertungsausschluss“ vereinbart, bleibt das Geld unberührt.

Lebensversicherungen müssen nicht zwingend aufgelöst werden, bevor man Sozialleistungen beziehen kann.© Archiv/ddp



