Urteil
Hartz-IV-Empfänger muss Münzsammlung verkaufen
Kassel. . Hartz-IV-Empfänger müssen sich von wertvollen Münzsammlungen trennen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Es schmetterte damit die Klage eines 52-Jährigen ab, der die Münzen nach eigenen Angaben nur mit herben Verlusten verkaufen konnte.

Arbeitslose müssen vor einem „Hartz-IV“-Bezug wertvolle Sammlungen auch dann zu Geld machen, wenn das nur mit Verlusten möglich ist. Foto: thinkstock


