Das eigene Haus soll später einmal den Kindern gehören. Vielleicht steht auch ein Wertpapierdepot oder eine Unternehmensbeteiligung zur Übertragung an. Familien können ihre Vermögensnachfolge frühzeitig regeln und gleichzeitig finanziell unabhängig bleiben – dafür lässt sich der Nießbrauch nutzen.

Eigentum und Nutzung werden dabei voneinander getrennt. Eltern können beispielsweise eine Immobilie bereits auf ihr Kind übertragen und sich den Nießbrauch vorbehalten. Das Kind wird Eigentümer, während die Eltern das Haus weiter selbst nutzen oder vermieten und die Mieteinnahmen behalten können. Bei Kapitalvermögen können entsprechend Zinsen und Dividenden, bei Unternehmensbeteiligungen laufende Erträge eine Rolle spielen.

Einfach ist die Gestaltung deshalb aber nicht. Mit der Eigentumsübertragung ändern sich Rechte, Pflichten und wirtschaftliche Interessen – etwa bei der Frage, wer über eine größere Sanierung entscheidet, was bei einem späteren Verkauf der Immobilie passiert oder wie sich der Nießbrauch auf die Schenkungsteuer auswirkt.

Diesen Fragen geht das kostenlose eBook „Nießbrauch in der Vermögensstrukturierung“ von Rechtsanwalt und Steuerberater Matthias Weidmann auf 87 Seiten nach. Rechts-, Steuer-, Immobilien- und Vermögensexperten erklären darin die wichtigsten Gestaltungsformen und zeigen anhand von Praxisfällen, Berechnungen und Checklisten, worauf es bei der Umsetzung ankommt.

Steuerberater Matthias Weidmann, Autor eBook Nießbrauch
Autor Matthias Weidmann aus München ist neben seinem Beruf als Steuerberater unter anderem auch Experte für Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.© V-CHECK / FUNKE

Was bedeutet Nießbrauch bei einer Schenkung?

Besonders häufig kommt der sogenannte Vorbehaltsnießbrauch bei der vorweggenommenen Erbfolge zum Einsatz. Der bisherige Eigentümer überträgt einen Vermögenswert, behält sich aber dessen Nutzung vor. Bei einer vermieteten Immobilie bedeutet das: Das Haus gehört bereits dem Kind, die Mieteinnahmen fließen weiterhin an die Eltern.

Das unterscheidet den Nießbrauch auch vom klassischen Wohnrecht. Ein Wohnrecht sichert in erster Linie die eigene Nutzung einer Immobilie, ein Nießbrauch kann darüber hinaus die wirtschaftliche Nutzung erfassen. Wer später aus dem Haus auszieht, kann es grundsätzlich vermieten und die Erträge beziehen. Zudem lässt sich Nießbrauch nicht nur bei Immobilien einsetzen, sondern auch bei Kapitalvermögen oder Unternehmensbeteiligungen.

Für Familien ist das relevant, wenn sie die Nachfolge bereits zu Lebzeiten regeln möchten, die laufenden Einkünfte aus ihrem Vermögen aber weiterhin benötigen.

Nießbrauch richtig einordnen

Wie funktioniert Nießbrauch bei Immobilien, Depots und Co.? Das Gratis-eBook von Rechtsanwalt und Steuerberater Matthias Weidmann erläutert Grundlagen anhand konkreter Praxisfälle.

Nießbrauch kann Steuern beeinflussen – aber die Rechnung ist individuell

Ein weiterer Grund für die Gestaltung liegt in der Schenkungsteuer. Der vorbehaltene Nießbrauch besitzt selbst einen wirtschaftlichen Wert. Dieser sogenannte Kapitalwert kann den steuerlich relevanten Wert des übertragenen Vermögens mindern. Wie hoch er ausfällt, hängt unter anderem vom Jahreswert der Nutzung und bei lebenslangem Nießbrauch von der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten ab.

Die Berechnung lässt sich an einem konkreten Beispiel im eBook nachvollziehen: In einem Fall wird eine vermietete Immobilie im Wert von 1,5 Millionen Euro an eine Tochter übertragen. Aus Jahreswert und altersabhängigem Vervielfältiger ergibt sich ein Kapitalwert des Nießbrauchs, der bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs berücksichtigt wird.

Eine pauschale Aussage nach dem Muster „Nießbrauch spart immer Steuern“ wäre dennoch falsch. Entscheidend sind Vermögenswert, Erträge, Alter, Freibeträge und konkrete Vertragsgestaltung. Zählen tut außerdem nicht nur der Vertrag: Die vereinbarte Struktur muss anschließend auch tatsächlich so gelebt werden, wie sie festgelegt wurde. Eine eigene Checkliste im eBook widmet sich genau diesem Punkt.

Was bedeutet die 10-Jahresfrist?

Bei der Recherche über Nießbrauch stößt man schnell auf die sogenannte 10-Jahresfrist. Dahinter können unterschiedliche Fragen stehen.

Bei der Schenkungsteuer können persönliche Freibeträge nach zehn Jahren erneut zur Verfügung stehen. Gestaffelte Vermögensübertragungen als Teil einer langfristigen Nachfolgeplanung sind deshalb ebenfalls Thema im eBook.

Davon zu unterscheiden sind Pflichtteilsfragen. Beim Pflichtteilsergänzungsanspruch kann ein vorbehaltener Nießbrauch erhebliche Auswirkungen haben, und § 2325 BGB muss bei solchen Gestaltungen gesondert berücksichtigt werden – ein Punkt, auf den das eBook ausdrücklich hinweist.

Die weiteren Autoren (v.l.): Maximilian Pschiebel (Rechtsanwalt), Jürgen Michael Schick (Immobilienexperte), Thilo Stadler (Vermögensverwalter)
Die weiteren Autoren (v.l.): Maximilian Pschiebel (Rechtsanwalt), Jürgen Michael Schick (Immobilienexperte), Thilo Stadler (Vermögensverwalter)

Welche Nachteile hat Nießbrauch für Kinder?

Für die Kinder bedeutet eine Schenkung mit Nießbrauch nicht, dass sie sofort frei über das Vermögen verfügen können.

Bei Immobilien zeigt sich das besonders deutlich. Das Kind steht zwar als Eigentümer fest, der bestehende Nießbrauch kann einen späteren Verkauf oder eine Finanzierung aber erschweren. Größere Investitionen können ebenfalls Abstimmungen erforderlich machen. Ohne klare Vereinbarungen kann daraus sogar eine faktische Blockade zwischen Eigentümer und Nießbraucher entstehen – Situationen, die im eBook anhand von Praxisbeispielen beschrieben werden.

Auch die Kostenverteilung verdient Aufmerksamkeit. Laufende Reparaturen, Versicherungen und andere Bewirtschaftungskosten sind anders zu betrachten als größere Maßnahmen, die langfristig den Wert der Immobilie erhalten. Bei Dachsanierung, Heizungstausch oder energetischer Modernisierung können die Interessen von Nießbraucher und Eigentümer auseinandergehen. Wer diese Fälle nicht bereits im Vertrag berücksichtigt, schafft später unnötiges Konfliktpotenzial.

Der Nießbrauch ist deshalb weniger ein einzelner Steuerkniff als eine langfristige Vereinbarung zwischen zwei Generationen.

Nießbrauch funktioniert auch beim Wertpapierdepot

Weniger bekannt ist der Nießbrauch an Kapitalvermögen. Auch ein Wertpapierdepot oder einzelne Vermögenswerte können auf die nächste Generation übertragen werden, während laufende Erträge zunächst beim Übergeber verbleiben.

Praktisch ist das allerdings anspruchsvoller als eine gewöhnliche Depotübertragung. Nicht jede Bank kann Eigentum und Ertragsberechtigung technisch getrennt abbilden. Steuerbescheinigungen, Kapitalmaßnahmen und die Verteilung von Entscheidungsrechten zählen zu den typischen Stolpersteinen, die das eBook dabei benennt.

Ähnliche Fragen stellen sich bei Unternehmensbeteiligungen. Dort müssen zusätzlich Gewinnbezugsrechte, Stimmrechte und die gesellschaftsrechtliche Stellung des Nachfolgers aufeinander abgestimmt werden.

Damit geht der Ratgeber deutlich über den bekannten Fall „Haus an die Kinder übertragen und weiter darin wohnen“ hinaus.

87 Seiten Wissen zur Vermögensnachfolge

Das kostenlose eBook „Nießbrauch in der Vermögensstrukturierung“ behandelt unter anderem:

  • Nießbrauch bei Immobilien, Kapitalvermögen und Unternehmen
  • Steuerliche Bewertung und konkrete Berechnungsbeispiele
  • Typische Fehler bei Vertrag und praktischer Durchführung
  • Praxisfälle und häufige Fragen
  • Checklisten für die Umsetzung

Das eBook erhalten Sie nach Anmeldung zum kostenlosen V-CHECK-Newsletter. Ihre Anmeldung ist kostenfrei und jederzeit kündbar.

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Vier Experten erklären Nießbrauch aus unterschiedlichen Perspektiven

Herausgeber Matthias Weidmann ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Zu seinen Beratungsschwerpunkten gehören Unternehmens- und Vermögensnachfolge sowie gesellschafts-, steuer- und erbrechtliche Gestaltungen.

Mitautor Maximilian Pschiebel ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Steuer- und Erbrecht sowie in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge. Ergänzt wird die juristische Perspektive durch den Immobilienexperten Jürgen Michael Schick und den Vermögensverwalter Thilo Stadler, der sich seit Jahren mit der generationenübergreifenden Betreuung vermögender Familien beschäftigt.

So verbindet das eBook rechtliche und steuerliche Grundlagen mit Fragen, die sich bei Immobilien, Depots und Unternehmen im Alltag tatsächlich stellen.

Häufige Fragen zum Nießbrauch

Kann ich meinen Nießbrauch-Vorteil selbst berechnen?
Ja. Nutzen Sie dafür den Nießbrauch-Rechner der V-CHECK. Das Angebot ist für Sie kostenlos und frei von Anmeldungen jederzeit nutzbar.

Wem gehört eine Immobilie nach der Schenkung mit Nießbrauch?
Bei einem Vorbehaltsnießbrauch geht das Eigentum auf den Beschenkten über. Der Nießbraucher behält jedoch das vereinbarte Recht zur Nutzung beziehungsweise auf die laufenden Erträge.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauch?
Ein Wohnrecht erlaubt grundsätzlich die persönliche Nutzung der Immobilie. Der Nießbrauch reicht weiter: Er kann beispielsweise auch ermöglichen, die Immobilie zu vermieten und die Mieteinnahmen zu beziehen.

Wer zahlt Reparaturen bei Nießbrauch?
Das lässt sich nicht für sämtliche Maßnahmen pauschal beantworten. Laufende Erhaltung und größere substanzbezogene Investitionen müssen unterschieden und möglichst klar vertraglich geregelt werden.

Kann Nießbrauch auch für ein Wertpapierdepot vereinbart werden?
Ja. Das eBook behandelt Nießbrauch an Bankguthaben und Wertpapierdepots ausführlich. Die technische und steuerliche Umsetzung ist allerdings komplexer als bei einer gewöhnlichen Depotübertragung.

Ist Nießbrauch immer steuerlich sinnvoll?Nein. Ob und in welchem Umfang eine Gestaltung Vorteile bietet, hängt von der individuellen Vermögens- und Familiensituation ab. Zudem müssen rechtliche Gestaltung und tatsächliche Durchführung zusammenpassen.