Urteil
Nichtraucherschutz gilt auch für Häftlinge in der Zelle
Hamm. Eine gemeinsame Unterbringung von rauchenden und nicht rauchenden Strafgefangen in einer Haftzelle ist nicht zulässig, wenn keine ausdrückliche Zustimmung des Nichtrauchers vorliegt. Das Oberlandesgericht Hamm gab einem Häftling Recht, der vier Tage mit Rauchern in einer Zelle verbringen musste.

Nichtraucher müssen der Unterbringung mit Rauchern ausdrücklich zustimmen.© dpa



