Recht
Apotheken dürfen nur gesundheitsfördernde Ware verkaufen
Leipzig. In Deutschland dürfen Apotheken nur Waren verkaufen, die unmittelbar der Gesundheit des Menschen dienen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und wies damit die Klage eines Apothekers ab. Dieser wollte in seinem Geschäft auch Magnetschmuck verkaufen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden: Apotheken dürfen nur Ware verkaufen, die unmittelbar gesundheitsfördernd für Menschen ist.© Rolf Vennenbernd




