Kostenübernahme
Krankenkasse muss Sterilisation nur in Ausnahmefällen bezahlen
Celle. Eine Sterilisation kann aus verschiedenen Gründen gewünscht werden. Ein Mann hatte geklagt, weil er durch Medikamenteneinnahmen um eventuelle Fehlbildungen bei einem Kind fürchtete. Doch lediglich bei einer wegen Krankheit erforderlichen Sterilisation müssen die Kassen zahlen.

Eizelle und Spermien - Krankenkassen müssen eine Sterilisation nur in Ausnahmen bezahlen. Verändertes Erbgut durch die Einnahme von Medikamenten zählt nicht dazu, befand das Gericht.© Jan-Peter Kasper




