Arzneimittelgesetz
Apotheker dürfen keine Prämie für Rezepteinlösung anbieten
Koblenz. Apotheken dürfen für eingelöste Rezepte keine Prämien vergeben. Das hat jetzt das Landesberufsgericht für Heilberufe entschieden. Ein Apotheker hatte pro rezeptpflichtigem Medikament einen Gutschein an seine Kunden verschenkt. Das Gericht wertete das als Verletzung der Berufspflicht.

Medikamente sind preisgebunden - und Wertgutscheine deshalb nicht zulässig.© Rolf Vennenbernd




