Vorsorge
Experten raten zu Betreuungs- und Patientenverfügung
Düsseldorf. Um einer Situation, in der man sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mitteilen kann, vorzubeugen, sollte man eine Versorgungsvollmacht sowie eine Betreuungs- und Patientenverfügung erstellen. Sonst dürfen selbst Ehepartner keine Entscheidungen für ihre Angehörigen treffen.

Mit einer Patientenverfügung können Patienten ihren Willen, falls sie ihn nicht mehr formulieren können, festhalten.© Getty



