Gesundheit
Keine Laserbehandlung für Haarentfernung auf Kassenkosten
Celle. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Krankenkassen die Kosten von Laserbehandlungen bei übermäßigem Haarwuchs nicht übernehmen müssen. Geklagt hatte eine Frau, die sich Haare im Gesicht entfernen lassen wollte. Betroffene könnten sich den Haarwuchs auch mit einer Nadelepilation entfernen lassen, urteilte das Gericht.

Eine Laserbehandlung auf Kassenkosten steht Frauen mit übermäßigem Haarwuchs nicht zu.© Getty




