Urlaubsanspruch
Auch erwerbsunfähige Arbeitnehmer sammeln Urlaubstage
Hannover. Auch wer langfristig erkrankt ist und deshalb nicht zur Arbeit geht, hat Anspruch auf Urlaubstage, entschied jetzt das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Auch wenn Mitarbeiter während des gesamten Bezugszeitraumes arbeitsunfähig waren, haben sie das Recht auf ihren bezahlten Jahresurlaub.

Auch erwerbsunfähige Arbeitsnehmer haben ein Anrecht auf bezahlten Jahresurlaub. © Dirk Bauer


