DAK unterliegt mit Zusatzbeitrag vor Berliner Gericht
Berlin. . Die DAK hat im Rechtsstreit um die monatlichen Zusatzbeitrages eine Schlappe vor dem Berliner Sozialgericht erlitten. Die DAK habe bei der Erhebung nicht deutlich genug darauf hingewiesen, dass den Betroffenen damit ein Sonderkündigungsrecht zustehe.


