Verbraucherschutz
EU beschließt - Hersteller müssen Klebefleisch und Analogkäse künftig kennzeichnen
Straßburg. . Das EU-Parlament schreibt der Industrie strengere Regeln zur Lebensmittelkennzeichnung vor. Analogkäse und Klebefleisch müssen künftig ausgewiesen werden. Verbraucherschützern gehen die Regeln nicht weit genug.

Analogkäse: Sieht aus wie Käse, riecht wie Käse, ist aber keiner: Das Imitat besteht in Teilen aus tierischen und pflanzlichen Fetten statt aus Milchfett. Künftig muss das auf der Verpackung stehen.



