Medizinrecht
Potenziell gefährliche Heilkunde ohne Zulassung ist strafbar
Karlsruhe. . Heilkunde ohne Zulassung zu praktizieren, ist strafbar - und zwar schon dann, wenn man dabei potenziell die Gesundheit seiner Patienten gefährdet. So urteilte jetzt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem aktuellen Fall.




