Schwangerschaft
Abtreibungsparagraf: Berufung von Gießener Ärztin abgewiesen
Gießen. Das umstrittene Urteil im Streit um den Abtreibungsparagrafen 219a ist bestätigt worden. Das Landgericht Gießen wies die Berufung der Ärztin ab.

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel soll auf ihrer Webseite Abtreibung als Leistung angeboten haben. In erster Instanz hatte sie das Amtsgericht Gießen im November 2017 zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt.© dpa | Silas Stein



