Bundesverwaltungsgericht
Gericht lehnt Verbot ab - E-Zigaretten sind keine Arzneimittel
Leipzig. Die umstrittenen E-Zigaretten sind keine Arzneimittel. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag verkündet. Wären diese sogenannten Liquids als Arzneimittel eingestuft worden, hätten sie nicht mehr wie bisher in Tabakläden oder im Internet verkauft werden dürften. Zudem bräuchten sie wie jedes Medikament eine Zulassung.

Laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind E-Zigaretten keine Arzneimittel.© Marcus Brandt/dpa/Archiv



