Gerichtsurteil
Autofahrt unter Alkoholeinfluss kann Versicherungsschutz kosten
Karlsruhe. Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, kann nicht nur seinen Führerschein verlieren. Laut Bundesgerichtshof handelt wer sich mit 2,1 Promille ins Auto setzt grob fahrlässig. Im Falle eines Unfalls kann dann sogar der Versicherungsschutz erlöschen.

Wer unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht, kann seinen Versicherungsschutz verlieren.© WAZ FotoPool



