Verkehr
Radfahren unter Alkoholeinfluss kann Führerschein kosten
München. Wer unter Alkoholeinfluss aufs Fahrrad steigt, macht sich wegen einer Trunkenheitsfahrt strafbar. Ab 1,6 Promille muss nachgewiesen werden, dass eine Alkoholfahrt mit einem Kraftfahrzeug nicht zu erwarten ist. Andernfalls kostet das den Führerschein.

Biergarten-Zeit hin oder her: Wer unter Alkoholeinfluss Fahrrad fährt, riskiert seinen Führerschein. Foto: imago




