Homo-Ehe
Verfassungsrichter erlauben Ehegattensplitting für Homo-Ehe
Karlsruhe. Wieder treibt das Verfassungsgericht die Bundesregierung vor sich her: Am Morgen entschieden die Richter, dass es verfassungswidrig ist, Homo-Paare nicht vom Ehegattensplitting profitieren zu lassen. Karlsruhe stellt damit gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht mit Eheleuten völlig gleich.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht mit Eheleuten völlig gleichgestellt.© dpa




