Solarstrom
Private Stromerzeuger sind von EEG-Umlage ausgeschlossen
Berlin. Ab August müssen Verbraucher, die Solarstrom selbst erzeugen und verbrauchen, Anteile der EEG-Umlage zahlen. Private Stromerzeuger sind davon aber ausgeschlossen. Auch Eigenheime mit einer Leistung von maximal zehn Kilowatt sind von der Regel ausgenommen. Darauf weist die Verbraucherzentrale hin.




