Stromverbrauch
Energieangaben nur in bestimmten Immobilienanzeigen Pflicht
Berlin. Seit dem 1. Mai gilt: Wer eine Wohnung in kommerziellen Medien anbietet, muss Kennzahlen zum Energieverbrauch angeben. So soll neuen Mietern künftig ein bessere Überblick über entstehende Kosten gewährleistet werden. Werden die Kennzahlen nicht angegeben, können hohe Bußgelder die Folge sein.

Sei dem 1. Mai gelten neue Regeln für Immobilienanzeigen© Armin Weigel



