Verbraucherschutz
Energieversorger darf Preiserhöhung nicht in Werbe-E-Mails verstecken
Leipzig. Die Botschaft kam so unscheinbar daher: In einer E-Mail versteckte ein Energieversorger die nicht unwesentliche Information, dass er die Preise erhöhen werde. Nach Ansicht von Verbraucherschützern ist so etwas nicht zulässig.

Sollen die Preise steigen, müssen Stromkunden darüber transparent und verständlich aufgeklärt werden.© Jens Büttner




