Schadensersatz
Rohbau muss an Ruhetagen nicht besonders gesichert werden
Koblenz. Betreten Bauherren an einem Ruhetag die Baustelle eines Hauses, sollten sie gut aufpassen: Passiert ein Unfall, haben sie dann nämlich keinen Anspruch auf Schadenersatz von dem zuständigen Bauunternehmen. Ist der Rohbau nicht für den Verkehr geöffnet, gilt das auch für den Bauherrn.

Wenn auf der Baustelle die Arbeit ruht, sollte sie besser nicht betreten werden.© Markus Scholz




