Pflicht
Hausbesitzer muss Kaufinteressenten Energieausweis vorlegen
Berlin. Wer bei einem Haus- oder Wohnungsverkauf dem Interessenten nicht den Energieausweis vorlegt, kann laut dem Verband Privater Bauherren mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro bestraft werden. Das schreibt die ab dem 1. Mai geltende Energieeinsparverordnung vor. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.

Auch neu in der Energieeinsparverordnung: Bei Immobilienanzeigen müssen nun die Angaben des Energieausweises angegeben werden.© Franziska Koark | Franziska Koark

