Mietminderung
Mieter muss Scheiben im Winter von Kondenswasser befreien
Berlin. Bildet sich im Winter an den Fensterscheiben und Balkontüren Kondenswasser, muss der Mieter dieses entfernen. Sollte er das nicht tun und das Wasser verfärbt beispielsweise das Parkett, so hat er kein Recht die Miete zu mindern.

Kondenswasser müssen Mieter sofort abwischen oder durch Lüften entfernen.© Getty




