Energieverbrauch
Mieter muss Heizkostenabrechnung innerhalb eines Jahres bekommen
Berlin. Heizkostenabrechnungen müssen innerhalb eines Jahres dem Mieter zugeschickt werden. Versäumt der Vermieter das, kann er keine Nachforderung stellen. Um die Kosten zu berechnen, wird der Energieverbrauch in der Wohnung ermittelt. Der Ablesetermin muss mindestens zehn Tage im Voraus mitgeteilt werden.

Versäumt der Vermieter bei der Heizkostenabrechnung, kann er keine Nachforderung mehr stellen.© Sven Hoppe




