Urteil
Übermäßiges Lüften schützt nicht vor Schimmel in der Wohnung
Konstanz. Nicht immer ist falsches Lüften die Ursache für Schimmel in der Wohnung. Auch Baumängel können die gesundheitsschädlichen Sporen hervorrufen. Der Vermieter kann daher nicht von seinen Mietern verlangen, übermäßig oft zu lüften oder zu heizen. Das entschied nun das Landgericht Konstanz.

Schimmelt es in einer Mietwohnung, ist der Vermieter unter Umständen dazu gezwungen, vorhandene Baumängel zu beseitigen.© Daniel Reinhardt




