Gericht
Regenrinnen müssen vom Mieter nicht eisfrei gehalten werden
Berlin. Das Kammergericht in Berlin urteilte, das Mieter nicht verpflichtet sind, Regenrinnen oder Abflussrohre eisfrei zu halten. Das gilt auch, wenn vertraglich vereinbart ist, dass der Mieter haftet, falls er Abflussleitungen unsachgemäß behandelt. Das Gericht wies damit die Klage eines Vermieters ab.

Mieter sind nicht verpflichtet, die Regenrinnen eisfrei zu halten, so das Urteil des Gerichts.© Getty




