Sicherheit
Bauherren dürfen fünf Prozent des Werklohns einbehalten
Berlin. Bauherren können fünf Prozent des Werklohns als finanzielle Sicherheit einbehalten. Das sei aber nur zulässig, wenn der Bauunternehmer selbst keine Sicherheiten anbietet. Legt er eine Bürgschaft vor, darf der Bauherr das Geld nicht einbehalten. Bürgschaftsformulare sind häufig zeitlich begrenzt.

Private Bauherren dürfen eine finanzielle Sicherheit für sich einbehalten.© Getty




