Recht
Mieter haben keinen Anspruch auf Mietverträge in Muttersprache
Berlin. Mieter mit schlechten Deutschkenntnisse haben keinen Anspruch auf einen in ihrer Muttersprache verfassten Mietvertrag. Sie sind auch bei Verständnisschwierigkeiten an ihn gebunden. Darüber informiert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.




