Lastschriftverfahren
Was Vermieter vor der SEPA-Umstellung beachten müssen
Berlin. Durch das Sepa-Zahlungssystem werden Lastschriften ab dem 1. Februar 2014 EU-weit vereinheitlicht. Die bisher bestehenden Verfahren werden dann ungültig. Damit Vermieter Mieteinnahmen auch nach dem Stichtag problemlos erhalten, müssen sie einiges beachten.

Das Sepa-Zahlungssystem ersetzt ab dem 1. Februar 2014 alle bisher üblichen Lastschriftverfahren.© WAZ FotoPool




