Energieverbrauch
Hauseigentümer müssen alte Heizungen bis 2015 austauschen
Berlin. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht vor, dass vor 1985 eingebaute Heizungen bis 2015 ausgetauscht werden müssen. Nicht betroffen von dieser Regelung sind Brennwertkessel mit einem hohen Wirkungsgrad. Doch Umweltschützern geht die Verordnung nicht weit genug.

Rund 35 Prozent der Endenergie werden in Deutschland für das Heizen, Kühlen und die Warmwasserbereitung in Gebäuden verbraucht.© Getty




