Bepflanzung
Kein finanzieller Ausgleich bei Laub aus Nachbargarten
München. Entspricht die Bepflanzung mit Laubbäumen dem Charakter der Gegend, dann müssen Grundstücksbesitzer Laub aus dem Garten der Nachbarn hinnehmen. Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben sie nicht, so ein Gericht. Ein Ausgleich sei aber für Grundstückseigentümer grundsätzlich möglich.

Grundstückbesitzer müssen Laub aus dem Nachbargarten hinnehmen.© Getty



