Mietrecht
Bei häufiger Ruhestörung in Mietwohnungen drohen Schadenersatzforderungen
Bremen. Mieter, die wiederholt für Lärm im Haus sorgen und damit den Hausfrieden stören, sollten sich neben einer Kündigung auch auf Schadenersatzforderungen des Vermieters gefasst machen. Denn haben andere Hausbewohner die Miete gemindert, können diese Ausfälle vom Störenfried nachgefordert werden.

Anhaltender Lärm im Haus durch andere Mieter rechtfertigt eine Kürzung der Miete.© Getty Images


