Mieterrecht
Vermieter darf Mieterhöhung lange vorher ankündigen
Karlsruhe. Vermieter dürfen auch schon viele Monate vor einer geplanten Mieterhöhung die Zustimmung der Mieter dazu verlangen. Dadurch würden Mieter nicht benachteiligt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Nach Zustimmung der Preiserhöhung hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht.

Vermieter dürfen ihre Mieter schon Monate vorher um ein Einverständnis zu einer Preiserhöhung bitten, urteilte der BGH.© Jens Kalaene




