Urteil
Schimmel - Vermieter müssen Zeit für Beseitigung einräumen
Saarbrücken. Wer falsch lüftet und heizt, der riskiert Schimmelbildung in den vier Wänden. Bei Schimmel in der Mietwohnung muss der Mieter für den Schaden aufkommen. Laut Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken, müssen Vermieter zuvor aber eine Frist zur Beseitigung einräumen.

Bei Schimmelbefall in der Mietwohnung bekommen Mieter Zeit, diesen zu beseitigen.© Dirk Bauer / WAZ FotoPool | Unbekannt

