Mietrecht
Hauseigentümer darf Mietern das Füttern von Vögeln nicht verbieten
Berlin. Mieter dürfen auf ihrem Balkon grundsätzlich Vögel füttern und sogar Vogelhäuschen aufstellen. Auch wenn sich Nachbarn dadurch gestört fühlen, kann der Vermieter dies nicht vertraglich untersagen. Eine Ausnahme gilt nur beim Füttern von Möwen und Tauben, da sie Krankheiten übertragen können.

Mieter dürfen ein Vogelhaus auf dem Balkon anbringen.© Jan-Philipp Strobel



