Recht
Mieter in Neubau hat Anspruch auf angemessenen Hitzeschutz
Recklinghausen. Eine helle Mietwohnung - darüber freuen sich viele. Was jedoch, wenn sich die Räumlichkeiten zu sehr aufheizen? Ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg schafft jetzt Klarheit: Die Schutzvorkehrungen müssen den baurechtlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt des Baus entsprechen.

Licht durchflutet mit hohen Fenstern - so mögen viele ihre Wohnung. Doch für die heißen Tage sollte auch für einen Hitzeschutz gesorgt sein.© Rainer Jensen | Rainer Jensen

