Artenschutz
Hornissennester am Haus oder im Garten nur mit Genehmigung entfernen
Berlin. Wer an seinem Haus oder im Garten ein Wespen- oder Hornissennest entdeckt, darf dies nicht einfach entfernen. Denn die schwarz-gelben Hautflügler stehen unter Artenschutz. Wer ohne Genehmigung handelt, kann eine hohe Geldbuße riskieren.

Hornissen stehen unter Artenschutz. Ihre Nester dürfen nicht einfach entfernt werden.© Getty | Unbekannt

