Wohnen
Sommerhitze in der Wohnung kann Kündigungsgrund sein
Berlin. Unerträgliche Hitze in der Wohnung ist ein Mangel. Wenn die Temperaturen in einer Wohnung deutlich zu hoch sind und der Vermieter nicht für einen entsprechenden sommerlichen Wärmeschutz sorgt, kann eine Mietminderung gerechtfertig sein, in Extremfällen kann der Mieter sogar fristlos kündigen.

Der Vermieter muss für einen entsprechenden sommerlichen Wärmeschutz sorgen.© Getty Images




