Lärmbelästigung
Bei Lärmbelästigung durch den Rasenmäher droht ein Bußgeld
Frankfurt/Main. Wer einen Rasenmäher mit Motor betreibt, darf diesen nicht zu jeder Tagszeit einsetzen. In Wohngebieten ist der Einsatz nur zu bestimmten Zeiten erlaubt und in manchen Kommunen muss sich zudem an die Mittagszeit gehalten werden. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Bußgeld.

Rasenmäher mit Motor dürfen nur zu bestimmten Zeiten benutzt werden.© Getty | Unbekannt

