Urteil
Bauherr muss schmalen Garagen-Stellplatz hinnehmen
München. Für Stellplätze und Garagen auf privatem Grund gibt es keine Regelungen. Auch ein schmaler Stellplatz kann rechtens sein. Das entschied das OLG München im Falle eines Bauherren, der gegen einen Bauunternehmer klagte, weil er seinen Wagen nur schwerlich in der eigenen Garage parken konnte.

