Mietrecht
Temperatur in der Wohnung darf nicht dauerhaft unter 16 Grad sinken
Berlin. Falls die Temperaturen es erforderlich machen, müssen Vermieter die Heizung auch im Sommer anstellen. Reagiert der Vermieter auf die Aufforderung von Mietern nicht und in der Wohnung sinkt die Temperatur unter 16 Grad, können sie die Miete mindern. Dabei sollten Mieter aber maßvoll vorgehen.

Wenn es im Sommer mehrere Tage hintereinander kalt bleibt und die Wohnung auskühlt, muss der Vermieter die Heizung wieder anstellen.© Getty

