Energieeinsparungsgesetz
Neubauten müssen ab 2021 Niedrigstenergiegebäude sein
Berlin. Neubauten müssen 2021 Niedrigstenergiegebäude sein, das besagt die jetzt verabschiedete Änderung des Energieeinsparungsgesetzes. Der Energiebedarf soll so gering sein, dass ihn erneuerbare Energien zum größten Teil abdecken können. Die Energieeffizienz von Gebäuden soll künftig auch besser kontrolliert werden.

Ab 2021 sollen alle Neubauten Niedrigstenergiegebäude sein.© Getty Thinkstock



