Ratgeber
Blumenkästen auf dem Balkon müssen befestigt werden
Berlin. Als Teil der vermieteten Wohnung hat der Mieter das Recht, Blumenkästen auf dem Balkon aufzustellen. Er muss jedoch dafür Sorge tragen, dass sie auch bei starkem Wind nicht hinabstürzen. Solange dies gewährleistet ist, dürfen Blumentöpfe auch an der Außenseite des Balkons befestigt werden.

Der Mieter hat grundsätzlich das Recht, Blumenkästen und -Töpfe auf dem Balkon aufzustellen.© Getty




